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    Flugentschädigung: Ryanair ändert Bedingungen (SF009)

    In meiner Sonderfolge 009 (SF009) vom 19.10.2016 habe ich wieder ein heißes Eisen angepackt. Abermals dreht es sich um den irischen Billigflieger. Diesmal betrifft es sehr viele Passagiere. Nämlich alle, die einen Beförderungsvertrag mit Ryanair abschließen, also alle die ein Flugticket dort kaufen.
    Die Online Ausgaben von Printmedien berichten, dass Ryanair seine Bedingungen geändert hat und man nun Entschädigungsansprüche (bei Flugausfall oder Verspätung) NICHT an dritte Dienstleister abgeben kann. Das klingt nun so, als wenn man total auf sich alleine gestellt ist und nur bei dieser Fluggesellschaft nicht auf die jüngst in Mode gekommenen Dienstleister zugreifen kann.
    Ich habe das mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de besprochen. Sein Name ist Matthias Möller. Er macht uns deutlich, dass  eigentlich 2 Änderungen in den Bedingungen von Ryanair zu Tage treten: die 28 Tage frist, die man der Fluggesellschaft geben muss und das Untersagen der Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte, nicht natürliche Personen.
    Landläufig werden diese Bedingungen als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bezeichnet. Bei Fluggesellschaften ist dieser Begriff falsch. Da handelt es sich um ABB = Allgemeine Beförderungsbedingungen. Jeder Fluggast erkennt diese im Zuge der Flugbuchung an, spätestens wenn er auf den Button „Flugbuchung“ klickt.
    Wenn man als Kunde diese ABB akzeptiert, dann ist man auch mit dem einverstanden, was Ryanair als Grundlage für die Beförderung sieht. Somit ist es schon wichtig, dass man sich genau anschaut, was man dort quasi unterschreibt.
    Wie so oft stellt sich in meinem Interview heraus, dass die Medienberichte vorher die tatsächliche Lage nur teilweise klar und deutlich wiedergeben und somit die Gefahr besteht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Lasst Euch als Kunden auf keinen Fall von diesen Medienberichten verunsichern. Bildet Euch mit den Informationen aus meinem Interview eine eigene Meinung.
    Auch ich habe für mich zunächst bezweifelt, dass ich bei meiner nächsten Ryanair-Buchung ein gutes Gefühl habe, wenn diese Billigfluggesellschaft vorprescht und ihre Bedingungen derartig ändert. Nach dem Interview mit Matthias Möller bin ich nun beruhigter und sicher dass ich auch bei zukünftigen Probleme wie Flugverspätung und Flugausfall auch bei Ryanair auf einen Dienstleister zurückgreifen kann und dieser sich für meine Rechte einsetzen kann. Die Entschädigungszahlungen, die das EU Recht für die Passagiere vorsehen sind einfach zu attraktiv, als das man als Kunde im Schadenfall darauf verzichten möchte oder große Scherereien haben möchte.
    Im Englischen bezeichnet man die Grundlage des vorgenannten Problems als T&Cs, das bedeutet Terms & Conditions, zu deutsch: Geschäftsbedingungen. Hier ist der Link zur entsprechenden Passage bei Ryanair:
    https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692

    Hier gehts zu meinen Webseiten:
    ► iTunes: http://tiny.cc/Flug-podcast 
    ► Stitcher: http://tiny.cc/flug-stitcher 
    ► Soundcloud: http://tiny.cc/flug-soundcloud
    ► Twitter: @Flugexperte
    ► http://www.fluggesellschaft.de

    Flugentschädigung: Ryanair ändert Bedingungen (SF009)

    In meiner Sonderfolge 009 (SF009) vom 19.10.2016 habe ich wieder ein heißes Eisen angepackt. Abermals dreht es sich um den irischen Billigflieger. Diesmal betrifft es sehr viele Passagiere. Nämlich alle, die einen Beförderungsvertrag mit Ryanair abschließen, also alle die ein Flugticket dort kaufen.
    Die Online Ausgaben von Printmedien berichten, dass Ryanair seine Bedingungen geändert hat und man nun Entschädigungsansprüche (bei Flugausfall oder Verspätung) NICHT an dritte Dienstleister abgeben kann. Das klingt nun so, als wenn man total auf sich alleine gestellt ist und nur bei dieser Fluggesellschaft nicht auf die jüngst in Mode gekommenen Dienstleister zugreifen kann.
    Ich habe das mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de besprochen. Sein Name ist Matthias Möller. Er macht uns deutlich, dass  eigentlich 2 Änderungen in den Bedingungen von Ryanair zu Tage treten: die 28 Tage frist, die man der Fluggesellschaft geben muss und das Untersagen der Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte, nicht natürliche Personen.
    Landläufig werden diese Bedingungen als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bezeichnet. Bei Fluggesellschaften ist dieser Begriff falsch. Da handelt es sich um ABB = Allgemeine Beförderungsbedingungen. Jeder Fluggast erkennt diese im Zuge der Flugbuchung an, spätestens wenn er auf den Button „Flugbuchung“ klickt.
    Wenn man als Kunde diese ABB akzeptiert, dann ist man auch mit dem einverstanden, was Ryanair als Grundlage für die Beförderung sieht. Somit ist es schon wichtig, dass man sich genau anschaut, was man dort quasi unterschreibt.
    Wie so oft stellt sich in meinem Interview heraus, dass die Medienberichte vorher die tatsächliche Lage nur teilweise klar und deutlich wiedergeben und somit die Gefahr besteht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Lasst Euch als Kunden auf keinen Fall von diesen Medienberichten verunsichern. Bildet Euch mit den Informationen aus meinem Interview eine eigene Meinung.
    Auch ich habe für mich zunächst bezweifelt, dass ich bei meiner nächsten Ryanair-Buchung ein gutes Gefühl habe, wenn diese Billigfluggesellschaft vorprescht und ihre Bedingungen derartig ändert. Nach dem Interview mit Matthias Möller bin ich nun beruhigter und sicher dass ich auch bei zukünftigen Probleme wie Flugverspätung und Flugausfall auch bei Ryanair auf einen Dienstleister zurückgreifen kann und dieser sich für meine Rechte einsetzen kann. Die Entschädigungszahlungen, die das EU Recht für die Passagiere vorsehen sind einfach zu attraktiv, als das man als Kunde im Schadenfall darauf verzichten möchte oder große Scherereien haben möchte.
    Im Englischen bezeichnet man die Grundlage des vorgenannten Problems als T&Cs, das bedeutet Terms & Conditions, zu deutsch: Geschäftsbedingungen. Hier ist der Link zur entsprechenden Passage bei Ryanair:
    https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692

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    Lastminute Flüge Ferien (Herbst 2016 in Berlin) SF008

    Billige Flüge in den Ferien ganz kurzfristig zu finden, ist eine Kunst. Ich zeige Euch am Beispiel Herbstferien Berlin / Brandenburg in 3 Schritten, wo man günstige Flugtickets findet.
    Hier geht es direkt zu den TUIfly Angeboten, die mehrmals täglich aktualisiert werden: 
    http://tiny.cc/TUIfly-Ost-2016
    Diese Podcastfolge ist für die Urlauber gedacht, die vom Wetter in Deutschland genervt sind und unbedingt innerhalb der nächsten 14 Tage noch für ein paar Tage in die Sonne möchten. Eins vorweg: Flüge für 20 Euro könnt Ihr Euch abschminken. Das gibt es so kurzfristig in den Ferien nicht. Diese Stecknadel im Heuhaufen kann ich keiner zeigen und wenn ihr was findet, ist es ein Zufallstreffer. Wer geschickt sucht, findet aber trotzdem noch Alternative, die eventuell preislich in Ordnung sind. Es handelt sich um Nurflüge. Bei Fluggesellschaft.de geht es nur um Flugtickets. Ihr bekommt hier keine Pauschalreisen. Denkt bitte dran, ihr seid damit aber auch super flexibel.
    Ich unterteile 3 Schritte 
    1. bei TUIfly
    2.a) Ryanair nonstop
    2.b) Ryanair mit Aus- und Umsteigen
    Das was ich Euch vorstelle ist nicht nur für die Herbstferien 2016 interessant. Ihr könnt das auch grundsätzlich bei Eurer Flugsuche anwenden und vergrößert damit die Chance, etwas Passendes für Euch und Eure lieben Mitreisenden zu finden, damit alle einen glücklichen Urlaub verbringen können.

    Lastminute Flüge Ferien (Herbst 2016 in Berlin) SF008

    Billige Flüge in den Ferien ganz kurzfristig zu finden, ist eine Kunst. Ich zeige Euch am Beispiel Herbstferien Berlin / Brandenburg in 3 Schritten, wo man günstige Flugtickets findet.
    Hier geht es direkt zu den TUIfly Angeboten, die mehrmals täglich aktualisiert werden: 
    http://tiny.cc/TUIfly-Ost-2016
    Diese Podcastfolge ist für die Urlauber gedacht, die vom Wetter in Deutschland genervt sind und unbedingt innerhalb der nächsten 14 Tage noch für ein paar Tage in die Sonne möchten. Eins vorweg: Flüge für 20 Euro könnt Ihr Euch abschminken. Das gibt es so kurzfristig in den Ferien nicht. Diese Stecknadel im Heuhaufen kann ich keiner zeigen und wenn ihr was findet, ist es ein Zufallstreffer. Wer geschickt sucht, findet aber trotzdem noch Alternative, die eventuell preislich in Ordnung sind. Es handelt sich um Nurflüge. Bei Fluggesellschaft.de geht es nur um Flugtickets. Ihr bekommt hier keine Pauschalreisen. Denkt bitte dran, ihr seid damit aber auch super flexibel.
    Ich unterteile 3 Schritte 
    1. bei TUIfly
    2.a) Ryanair nonstop
    2.b) Ryanair mit Aus- und Umsteigen
    Das was ich Euch vorstelle ist nicht nur für die Herbstferien 2016 interessant. Ihr könnt das auch grundsätzlich bei Eurer Flugsuche anwenden und vergrößert damit die Chance, etwas Passendes für Euch und Eure lieben Mitreisenden zu finden, damit alle einen glücklichen Urlaub verbringen können.

    Flugausfall mit TUIfly & AirBerlin, wie erhalte ich Entschädigung?! SF007

    Was für ein Drama fand bei den Flugausfällen von TUIfly und AirBerlin an deutschen Flughäfen und in den Urlaubs-Destinationen vor allem rund um das Mittelmeer am letzten Wochenende statt. Lt. der Tagespresse sind über 10.000 Passagiere gestrandet, weil es einen Personalengpass bei den genannten Airlines gab. Diese berufen sich nun in den Tagen danach auf „außergewöhnliche Umstände“ (was wir landläufig als „höhere Gewalt“) bezeichnen. Ein massenhafter Krankenstand wäre nicht vorhersehbar, argumentieren die Fluggesellschaften.

    Rechtsanwälte, die sich mit dem Flugrecht beschäftigen, sehen das anders. Mit kranken Crew-Mitgliedern muss eine Fluggesellschaft immer mal rechnen und das sei ein normaler Vorgang im Betrieb, für den man gewappnet sein sollte. Somit sollten die gestrandeten Passagiere, die keinen Ersatzflug erhalten haben, nicht nur das Geld für das Ticket zurückverlangen, sondern auch eine Entschädigung einfordern.

    Was man alles beachten muss und welche Fragen aufkommen können, kläre ich im Interview mit Matthias Möller, vom Dienstleister Flug-Verspaetet.de, der sich für die Belange der Kunden einsetzt und im Dialog mit den Airlines schon Einiges erlebt hat. In 26 Minuten und 30 Sekunden können wir viele Dinge ansprechen und einige Antworten geben.

    Hier gehts zu den genannten Webseiten:
    ►https://www.flug-verspaetet.de/
    ►https://www.facebook.com/FlugVerspaetet/
    ►https://twitter.com/FlugVerspaetet