Flugentschädigung: Ryanair ändert Bedingungen (SF009)

In meiner Sonderfolge 009 (SF009) vom 19.10.2016 habe ich wieder ein heißes Eisen angepackt. Abermals dreht es sich um den irischen Billigflieger. Diesmal betrifft es sehr viele Passagiere. Nämlich alle, die einen Beförderungsvertrag mit Ryanair abschließen, also alle die ein Flugticket dort kaufen.
Die Online Ausgaben von Printmedien berichten, dass Ryanair seine Bedingungen geändert hat und man nun Entschädigungsansprüche (bei Flugausfall oder Verspätung) NICHT an dritte Dienstleister abgeben kann. Das klingt nun so, als wenn man total auf sich alleine gestellt ist und nur bei dieser Fluggesellschaft nicht auf die jüngst in Mode gekommenen Dienstleister zugreifen kann.
Ich habe das mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de besprochen. Sein Name ist Matthias Möller. Er macht uns deutlich, dass  eigentlich 2 Änderungen in den Bedingungen von Ryanair zu Tage treten: die 28 Tage frist, die man der Fluggesellschaft geben muss und das Untersagen der Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte, nicht natürliche Personen.
Landläufig werden diese Bedingungen als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bezeichnet. Bei Fluggesellschaften ist dieser Begriff falsch. Da handelt es sich um ABB = Allgemeine Beförderungsbedingungen. Jeder Fluggast erkennt diese im Zuge der Flugbuchung an, spätestens wenn er auf den Button „Flugbuchung“ klickt.
Wenn man als Kunde diese ABB akzeptiert, dann ist man auch mit dem einverstanden, was Ryanair als Grundlage für die Beförderung sieht. Somit ist es schon wichtig, dass man sich genau anschaut, was man dort quasi unterschreibt.
Wie so oft stellt sich in meinem Interview heraus, dass die Medienberichte vorher die tatsächliche Lage nur teilweise klar und deutlich wiedergeben und somit die Gefahr besteht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Lasst Euch als Kunden auf keinen Fall von diesen Medienberichten verunsichern. Bildet Euch mit den Informationen aus meinem Interview eine eigene Meinung.
Auch ich habe für mich zunächst bezweifelt, dass ich bei meiner nächsten Ryanair-Buchung ein gutes Gefühl habe, wenn diese Billigfluggesellschaft vorprescht und ihre Bedingungen derartig ändert. Nach dem Interview mit Matthias Möller bin ich nun beruhigter und sicher dass ich auch bei zukünftigen Probleme wie Flugverspätung und Flugausfall auch bei Ryanair auf einen Dienstleister zurückgreifen kann und dieser sich für meine Rechte einsetzen kann. Die Entschädigungszahlungen, die das EU Recht für die Passagiere vorsehen sind einfach zu attraktiv, als das man als Kunde im Schadenfall darauf verzichten möchte oder große Scherereien haben möchte.
Im Englischen bezeichnet man die Grundlage des vorgenannten Problems als T&Cs, das bedeutet Terms & Conditions, zu deutsch: Geschäftsbedingungen. Hier ist der Link zur entsprechenden Passage bei Ryanair:
https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692

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